Sie sind hier:

Kinder- und Jugendbeteiligung in Horn-Lehe

Erfahren Sie hier Aktuelles zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Horn-Lehe.
Weiter Informationen zum Jugendbeirat gibt es auf der Webseite www.jugendbeirat-horn-lehe.de. oder auf Instagram @jugendbeirat_horn_lehe
Seit Neuestem gibt es auch einen Newsletter zur Jugendbeteiligung in Horn-Lehe. Anmeldung unter: office@oa-horn-lehe.bremen.de

Kinder- und Jugendbeteiligung in Horn-Lehe

1. Jugendbeirat 2017-2019
1. Jugendbeirat 2017-2019

Seit 2017 gibt es in Horn-Lehe einen Jugendbeirat. Jugendbeiräte und Jugendforen gibt es in vielen Stadtteilen in Bremen. Es sind von den Jugendlichen direkt gewählte Vertreterinnen und Vertreter ihrer Interessen im Stadtteil. Diese Jugendparlamente können eigene Projekte initiieren, Ansprechpartner für die Belange der jungen Menschen sein und bei jugendrelevanten Themen mitreden.

Vom 27. bis 29. September 2017 fand im Ortsamt Horn-Lehe die erste Jugendbeiratswahl statt und 152 Jugendliche haben die Möglichkeit genutzt, ihre Stimme abzugeben. Elf Kandidat:innen wurden gewählt und in der konstituierenden Sitzung am 01. November 2017 hat sich der neue Jugendbeirat eine Geschäftsordnung gegeben, in der – wie beim „erwachsenen“ Beirat auch – das gemeinsam Zusammenarbeiten geregelt wurde. Vom Beirat wurde den Jugendlichen ein Budget von 5.000 € für eigene Projekte zur Verfügung gestellt.
In seiner zweijährigen Amtszeit hat der 1. Jugendbeirat zwei tolle Projekte umgesetzt. Am 19. Mai 2019 fand im Unibad ein „Tobetag“ statt. Durch Wassergewöhnung und das Erlangen von Schwimmabzeichen sollten mehr Kinder sicher Schwimmen erlernen können. Auf dem Spielplatz Vorkampsweg wurde ein überdachter Unterstand für Jugendliche aufgestellt. Mehr zu den beiden Projekten finden Sie auf der Seite 1. Jugendbeirat 2017 bis 2019.

2. Jugendbeirat 2019-2021
2. Jugendbeirat 2019-2021

Die 2. Jugendbeiratswahl fand vom 18. bis 22. November 2019 in den Schulen und im Ortsamt Horn-Lehe statt. Zum erstem Mal durften neben den Jugendlichen, die im Stadtteil wohnen auch Schüler:innen wählen, die eine Schule in Horn-Lehe besuchen. Gemeinsam mit dem Fachausschuss für Soziales und Sport hat der 2. Jugendbeirat an dem großen Vorhaben mitgewirkt, das Areal rund um den Langenkampssee attraktiver zu gestalten. Ihre Meinungen flossen in die Neugestaltung mit ein und als eigenes Projekt haben die Jugendlichen eine Graffitiwand aufstellen lassen. Die gemauerte Wand wurde aus den Jugendglobalmitteln finanziert, die seit 2021 von der Stadt für Jugendbeteiligung zur Verfügung gestellt werden. Lesen Sie auf der Seite 2. Jugendbeirat 2019 bis 2021 mehr dazu.

3. Jugendbeirat 2021-2024
3. Jugendbeirat 2021-2024

Aktuell amtiert der 3. Jugendbeirat, der vom 17. bis 22. November 2021 gewählt wurde. Erneut konnte die Beteiligung an der Wahl gesteigert werden und 548 Jugendliche haben ihre Stimme abgegeben. Der 3. Jugendbeirat hat sich viel vorgenommen. Er will sich mit der Sensibilisierung für Rassismus beschäftigen, die Zusammenarbeit mit den anderen Jugendbeiräten im Bremer Osten verstärken sodass gemeinsam eine Freizeitanlage am Achterdieksee entsteht. Außerdem beschäftigt er sich mit dem Strom in Schulen und der Sicherheit auf dem Schulweg. Auf der Seite 3. Jugendbeirat 2021 bis 2024 erfahren Sie alles zu den aktuellen Projekten.

Kinder- und Jugendbeteiligung ist kein Geschenk, sondern ein Recht.

UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, dass fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

Bremisches Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz
§ 3 Mitwirkung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien

(1) Kinder und Jugendliche haben ein eigenständiges Recht auf Wahrnehmung ihrer Interessen und Bedürfnisse.
(2) Junge Menschen und ihre Familien sind über alle sie unmittelbar betreffenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe auf angemessene Weise und rechtzeitig zu informieren und an ihrer Durchführung zu beteiligen. Hierzu entwickeln die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven geeignete, dem Entwicklungsstand der betroffenen jungen Menschen entsprechende Beteiligungs- und Mitverantwortungsformen und stellen sie organisatorisch sicher. Bei der Durchführung von entsprechenden Planungen ist darzulegen, wie die Interessen junger Menschen und ihrer Familien berücksichtigt worden sind und die Beteiligung durchgeführt worden ist. Über die Maßnahmen und Erfahrungen ist den Jugendhilfeausschüssen in der Mitte jeder Legislaturperiode zu berichten.
(3) Die in diesem Gesetz genannten Leistungen der Jugendhilfe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Mitwirkung und Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien. Sie sind daher so auszugestalten, dass junge Menschen und ihre Familien eigenständige und selbstverantwortete Beiträge bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen übernehmen.

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter
§6 Bürger- und Jugendbeteiligung

(3) Der Beirat fördert und unterstützt das kommunalpolitische Engagement von Jugendlichen im Beiratsbereich. Der Beirat kann einen Jugendbeirat gründen, dem Jugendliche aus dem Beiratsbereich angehören. [...]
(4) Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen. Der Beirat berät die Anträge binnen sechs Wochen. Das Ortsamt teilt das Beratungsergebnis der Antragstellerin oder dem Antragsteller unverzüglich schriftlich mit.

Die Handreichung Beteiligung ist ein Kinder- und Jugendrecht (pdf, 1.3 MB) gibt einen Überblick über die Grundlagen altersangemessener Beteiligung von jungen Menschen in der bremischen Verwaltung.