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Beirätegesetz

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Beirats ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (pdf, 267.1 KB) vom 02. Februar 2021 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Dieses Gesetz regelt alle Grundsatzfragen beginnend mit der Wahl des Beirates, über die Konstituierung, bis zur Arbeit des Beirates. Das Gesetz regelt die Beteiligungsrechte des Beirates, klärt seine Einflussmöglichkeiten und beinhaltet die Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Ortsamt.

Geschäftsordnung

In diesem Bereich finden Sie die Geschäftsordnung des Beirates Horn-Lehe (pdf, 165.3 KB).
Die Geschäftsordnung wird auf der Basis des Beirätegesetzes entwickelt und regelt unter anderem den Ablauf der Beiratssitzungen und die "Geschäftsbeziehungen" zwischen Beirat und Ortsamt sowie der Beiratsmitglieder untereinander. Die Geschäftsordnung soll eine realistische Arbeitsbasis darstellen und unterliegt daher einer Weiterentwicklung, sobald sich Bedarf dafür abzeichnet.

Die Geschäftsordnung wurde in der konstituierenden Sitzung des Beirates am 29. Juni 2023 beschlossen.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Nach Artikel 25 der Bremischen Landesverfassung haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch, in allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Damit ist die Kinder- und Jugendbeteiligung eine verpflichtende Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. Die Handreichung Beteiligung ist ein Kinder- und Jugendrecht (pdf, 1.3 MB) gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und eine Orientierung zum Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an die Verwaltung.